Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches
ein Bruchteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Der Aktionär wird durch den Erwerb der Aktie also rechtmäßiger
Besitzer eines Teils des Unternehmens.
Durch den Besitz einer Aktie sichert sich der Aktionär Rechte aber auch Pflichten. Die Pflicht besteht in der Kapitaleinlage. Die Rechte variieren je nach Art der Aktie.
Man unterscheidet in Stammaktien und Vorzugsaktien. Aktien, die als Stammaktien ausgegeben werden, sichern dem Besitzer Stimmrechte auf der Hauptversammlung des Unternehmens. Eine Aktie ist gleich einer Stimme.
Eine Aktie, die als Vorzugsaktie herausgegeben wird, beinhaltet kein Stimmrecht. Der Aktionär erhält mit dieser Aktie Recht auf die Dividenden-Ausschüttung, dem Gewinn der Aktiengesellschaft.
Junge Aktien, auch Neue Aktien genannt, sind solche, die bei einer Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft zusätzlich emittiert werden. Alte Aktien sind somit welche, die schon vor der Kapitalerhöhung im Umlauf waren.
Bei der Gründung der Aktiengesellschaft wird das Grundkapital in Aktien aufgeteilt. Die Ausgabe der Aktien ist die sogenannte Aktienemission.
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis gibt das Vielfache des Jahresgewinns an, der pro Aktie gezahlt wird. Angegeben wird er in Gewinn pro Aktie.
Aktien gibt es schon seit vielen hundert Jahren. Die erste Aktie bot ihrem Besitzer ein Achtel einer schwedischen Mine. Diese Aktie stammt aus dem Jahr 1288. Den großen Siegeszug machten Aktien jedoch erst später. In Europa wurde die Aktie von den Briten eingeführt. Die Handelskompanie mit der Großbritannien den Indien-Handel führte, gab Aktien heraus. Anfang des neunzehnten Jahrhundert wurden auch in Deutschland die ersten Aktien herausgegeben. Mitte des 20. Jahrhundert wurden die Banken mit der Aufbewahrung der durch Aktien verbrieften Rechte betraut. Aktien-Besitzer können der verwaltenden Bank auch ihr Stimmrecht übertragen, so erlangen die Geldhäuser häufig großen Einfluss auf das Aktien-Geschäft.